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Wirtschaftsrecht
16.04.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige ist als Werkvertrag zu qualifizieren

Der BGH hat mit Urteil vom 22.3.2018 – VII ZR 71/17 – entschieden: a) Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.

b) Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.

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