BGH: Verteidigungsmöglichkeiten bei Abweisung von Akteneinsicht in Kartellbußgeldverfahren
der BGH hat mit Beschluss vom 18.2.2014 - KRB 12/13 - wie folgt entschieden: Die Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Oberlandesgerichts über das Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach § 406e Abs. 4 StPO ist nicht statthaft (Anschluss an BGHSt 36, 338).