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Wirtschaftsrecht
26.10.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Verstoß von Microsoft gegen fairen Wettbewerb

Der Softwarekonzern Microsoft hat nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission gegen Regeln zum fairen Wettbewerb bei Internet-Browsern verstoßen.


Die Kommission hatte Zusagen des Unternehmens, Nutzern die Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über ein Auswahlfenster zu ermöglichen, 2009 für rechtsverbindlich erklärt. Die Kommission teilte Microsoft jetzt die Beschwerdepunkte mit. Am Ende des Verfahrens könnten neue Geldbußen stehen.


In der Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Kommission den vorläufigen Standpunkt, Microsoft habe es versäumt, das im Februar 2011 auf den Markt gebrachte Windows 7 Service Pack 1 mit einem Webbrowser-Auswahlfenster auszuliefern. Möglicherweise hätten Millionen von Windows-Benutzern in der Zeit von Februar 2011 bis Juli 2012 das Auswahlfenster nicht sehen können. Mit em Auswahlfenster soll erreicht werden, dass die beherrschende Stellung von Microsofts Betriebssystem Windows nicht andere Browseranbieter vom Marktverdrängt, indem Windows-Nutzer praktisch automatisch den Microsoft Internet Browser nutzen.


Microsoft hat eingeräumt, dass die Wahlmöglichkeiten in dem besagten Zeitraum nicht auf dem Bildschirm angezeigt wurden.


Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der Kommission. Die Kommission teilt den Beteiligten schriftlich mit, welche Beschwerdepunkte gegen sie vorliegen, und die Beteiligten können schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um ihre Position darzulegen.


Verstößt ein Unternehmen gegen eine Verpflichtung, die per Beschluss nach Artikel 9 für verbindlich erklärt wurde, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 10 % seines Jahresgesamtumsatzes.


(PM EU-Kommission vom 24.10.2012)

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