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Wirtschaftsrecht
05.02.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Zulassung von Aktionären nach Ablauf der Anmelde- und Nachweisfrist

Mit Urteil vom 9.10.2018 – II ZR 78/17 - hat der BGH entschieden: a) Das Gleichbehandlungsgebot ist verletzt, wenn Aktionäre nach Ablauf der Anmelde- und Nachweisfrist zugelassen werden, obwohl die Einladung ausdrücklich darauf hinweist, dass sich ein Aktionär in der Anmeldefrist anmelden und in der Nachweisfrist legitimieren muss.

b) Eine Abweichung des Wahlvorschlags von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beeinflusst nicht die Wirksamkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. Sie macht den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats oder seine Bekanntmachung weder unwirksam noch liegt ein für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung relevanter Verstoß gegen Informationspflichten vor.

 

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