BGH: Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel in Gewerberaummietvertrag
Der BGH hat mit Urteil vom 10.10.2012 - XII ZR 117/10 - entschieden: Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 S. 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann.