OLG München: Verstoß gegen Kartellrecht durch Sperrung von Geldautomaten
Das OLG München hat die Sparkasse Ingolstadt verurteilt, die Geldautomaten-Sperren für die VISA-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen (U (K) 1607/10). Das OLG München hat damit der Berufung von ING-DiBa, Volkswagen Bank und Targobank vollumfänglich stattgegeben und eine frühere Entscheidung des Landgerichts München aufgehoben. Im Geldautomatenstreit ist dies das erste und einzige Urteil eines Oberlandesgerichts. Die schriftliche Begründung für das aktuelle Urteil liegt derzeit noch nicht vor. Es ist derzeit noch nicht bekannt, ob das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt.