BGH : Wirksamkeit einer gegen Formvorschriften verstoßenden Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Rechtsprechungsänderung
Mit Urteil vom 5.6.2014 - IX ZR 137/12 - hat der BGH entschieden: Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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