R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
07.01.2009
Wirtschaftsrecht
OLG München: Verstoß des Aufsichtsrats gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex

Mit Urteil vom 6.8.2008 - 7 U 5628/07 - entschied das OLG München: Unterbreitet der Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag, der inhaltlich im Widerspruch zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) steht, denen er sich durch veröffentlichte Erklärungen uneingeschränkt unterworfen hatte, so ist er verpflichtet, die geänderte Absicht auch unterjährig, zumindest gleichzeitig mit dem Beschlussvorschlag, bekannt zu machen. Dies gebietet der Vertrauensschutz der Aktionäre. Ein Verstoß hiergegen verletzt die Vorschrift des § 161 AktG, begründet die Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses und die Anfechtbarkeit des auf dieser Grundlage gefassten Beschlusses der Hauptversammlung.

stats