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Wirtschaftsrecht
14.03.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Verstoß der Anerkennung eines Schiedsspruchs gegen den ordre public

Der BGH hat mit Beschluss vom 28.1.2014 – III ZB 40/13 - entschieden: a) Die Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs verstößt nur dann gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts „offensichtlich“ unvereinbar ist. b) Der ordre public erfasst elementare Grundlagen der Rechtsordnung beziehungsweise eklatante Verstöße gegen die materielle Gerechtigkeit, wobei nicht jeder Widerspruch selbst zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts genügt.

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