BGH: Verspätete Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Der BGH hat mit Urteil vom 21.10.2010 – IX ZR 220/09 – entschieden: Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.