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Wirtschaftsrecht
04.11.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Versicherungsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht

Mit Urteil vom 21.9.2011 - VIII ZR 184/10 - hat der BGH entschieden: Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs auf Totalschadensbasis gezahlt wird, dem Leasinggeber zu, soweit sie nicht vom Leasingnehmer zur Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet wird. Das gilt auch insoweit, als die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt (Fortführung von BGH, WM 2008, 368).

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