BGH: Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über evtl. Vorverurteilungen ist nicht auf den Zeitpunkt der Verurteilung, sondern auf den Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu beziehen
Mit Beschluss vom 7.6.2011 - II ZB 24/10 - hat der BGH entschieden: Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf den Zeitpunkt der Verurteilung selbst abstellt und nicht auf den der Rechtskraft des Urteils, vermittelt dem Registergericht nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben über das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach.