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Wirtschaftsrecht
24.06.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Versehentlich doppelte Ausführung einer Anweisung durch eine Bank

Mit Urteil vom 1..6.2010 - XI ZR 389/09 - hat der BGH entschieden: Eine Bank, die eine Anweisung versehentlich doppelt ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspruch gegen den Anweisenden, sondern kann die irrtümliche Zuwendung nur von dem Anweisungsempfänger im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) herausverlangen (im An-schluss und in Ergänzung zu BGHZ 176, 234).

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