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Wirtschaftsrecht
02.10.2019
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Verschmelzung – einheitliche Kapitalerhöhung zur €-Umstellung und Glättung der Beträge des Stammkapitals

Mit Beschluss vom 10.5.2019 – I-3 Wx 219/18 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Ist die Verschmelzung einer GmbH auf eine GmbH, deren Stammkapital noch auf DM lautet, beabsichtigt, soll dabei eine €-Umstellung stattfinden und wird dazu eine Kapitalerhöhung zur Glättung beschlossen, so sind diese Maßnahmen jedenfalls dann in getrennten Schritten durchzuführen, wenn – wie hier – an der übernehmenden GmbH teilweise oder vollständig andere Gesellschafter beteiligt sind.

Die Möglichkeit, beide Kapitalerhöhungsbeschlüsse in dieselbe Urkunde aufzunehmen, erübrigt nicht, getrennte Beschlussgegenstände vorzusehen und ändert nichts an dem Erfordernis einer gesonderten Eintragung im Handelsregister.

 

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