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Wirtschaftsrecht
30.03.2010
Wirtschaftsrecht
BMJ: Verschärfung der Managerhaftung

Das Bundesjustizministerium hat Pläne für eine Verschärfung der Managerhaftung konkretisiert. Verfehlungen sollen künftig nicht mehr nach fünf, sondern erst nach zehn Jahren verjähren. Fälle, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise stehen, wären von der Änderung erfasst. Dies äußerte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär, Max Stadler (FDP), gegenüber der „Berliner Zeitung“ am 20.3.2010. Bereits am 10.3.2010 hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für schärfere Haftungsregeln für Manager im Finanzsektor plädiert und längere Verjährungsfristen angekündigt. Vgl. dazu in Heft 16 den Beitrag von Redeke.

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