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Wirtschaftsrecht
17.09.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Versagung der Berufung auf die Unwirksamkeit der Vertretervollmacht gemäß § 242 BGB

Der BGH hat mit Urteil vom 20.7.2012 - V ZR 217/11 - entschieden: Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern.

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