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Wirtschaftsrecht
11.06.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

Mit Beschluss vom 7.3.2013 - I ZB 67 - hat der BGH entschieden: Die Berufungsbegründungsfrist ist nicht ohne Verschulden im Sinne des § 233 ZPO versäumt, wenn ein Rechtsanwalt nicht alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung der Frist ergriffen hat und nicht festgestellt werden kann, dass die Frist auch bei Durchführung dieser Maßnahmen versäumt worden wäre.

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