BGH: Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz
Der BGH hat mit Beschluss vom 29.5.2008 - IX ZB 51/07 - entschieden: Ermächtigt ein Sozialleistungsträger, bevor über das Vermögen des Leistungsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, einen zweiten Leistungsträger, seine Ansprüche mit der dem zweiten Leistungsträger obliegenden Geldleistung zu verrechnen, ist diese Ermächtigung in der Insolvenz des Leistungsberechtigten grundsätzlich wirksam.