BGH : Verrechnung ausgeschlossener Musikfolgen
Der BGH hat mit Urteil vom 22.1.2014 - I ZR 110/12 - entschieden: Der Ausschluss oder die Zurückstellung eines Programms von der Verrechnung gemäß Abschnitt IV Ziffer 4 Abs. 2 und 5 der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der am 27./28. Juni 2006 beschlossenen Fassung steht einer Durchsetzung von Ansprüchen auf Abrechnung und Ausschüttung auf dem Klagewege nicht entgegen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 I ZR 23/11, GRUR 2013, 375 = WRP 2013, 518 - Missbrauch des Verteilungsplans).
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