EuGH: Verpflichtung von Internetprovidern zur Sperrung Urheberrechte verletzender Website
Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine Kunden den Zugang zu einer Urheberrechte verletzenden Website zu sperren Eine solche Anordnung und ihre Umsetzung müssen allerdings ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Grundrechten sicherstellen.
(PM EuGH vom 27.3.2014) Rs. C-314/12