BGH: Verpflichtung in AGB zur Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren ist wirksam
Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH WM 2010, 277).
Erteilt ein dazu nicht verpflichteter Unternehmer seiner Bank zur Begleichung unternehmensbezogener Verbindlichkeiten einen Abbuchungsauftrag zugunsten bestimmter Gläubiger, so führt diese Zahlungsweise als im unternehmerischen Geschäftsver-kehr üblich zu einer Deckung, die ihrer Art nach kongruent ist.
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 1/12