BGH: Verpflichteter eines Anfechtungsanspruchs bei Forderungsabtretung
Der BGH hat mit Urteil vom 3.4.2014 – IX ZR 201/13 – entschieden: Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung gegenüber dem ursprünglichen Forderungsinhaber angefochten werden.
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