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Wirtschaftsrecht
03.03.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Verpfändung künftiger Gewinnforderungen nicht insolvenzfest (Entscheidungsreport)

BGH, Urteil vom 14.1.2010 - IX ZR 78/09


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LEITSÄTZE


Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde.

Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Anja Bartholomäus, RAin, White & Case Insolvenz GbR, Hamburg

Zum Entscheidungsreport

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