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Wirtschaftsrecht
03.07.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Veröffentlichungspflichtige Insiderinformation und „hinreichende Wahrscheinlichkeit"

Der BGH hat mit Beschluss vom 25.2.2008 - II ZB 9/07 - entschieden: Bereits Pläne, Vorhaben und Absichten einer Person können veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen i. S. von § 13 Abs. 1 S. 1 WpHG sein. Derartige Umstände sind hinreichend präzise und deren Verwirklichung hinreichend wahrscheinlich i. S. v. § 13 Abs. 1 S. 3 WpHG, wenn eine "überwiegende" Wahrscheinlichkeit ‑ d. h. eine Eintrittswahrscheinlichkeit von über 50 % ‑ besteht.

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