OLG Karlsruhe: Vermutungswirkung des § 899a BGB
Mit Beschluss vom 25.9.2012 - 11 Wx 61/11 - hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass der Senat sich der Rechtsauffassung anschließt, dass § 899 a BGB auch für die Bewilligungsberechtigung der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter einer GbR zur Eintragung eines Gesellschafterwechsels gilt.