BGH: Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO
Der BGH hat mit Urteil vom 15.3.2012 - IX ZR 239/09 - entschieden: Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden; erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit.