BGH: Vermittlungsvertrag zwischen Fahrzeugeigentümer und gewerblichem Autohändler
Der BGH hat mit Urteil vom 13.1.2011 – III ZR 78/10 – entschieden: Beauftragt der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen erfolgsabhängiges Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen.