BR: Vermittlungsausschuss muss sich mit GWB-Novelle befassen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2012 zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderungsgesetz, 17/9852, 17/11053) die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Dies teilt die Länderkammer in einer Unterrichtung (17/11636) mit. Der Bundesrat verlangt u. a. eine Klarstellung, dass es im Bereich der Wasserversorgung keine Durchleitungsansprüche anderer Unternehmen geben soll. Begründet wird dies mit hygienischen und technischen Gründen.
(hib-Meldung vom 29.11.2012)