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Wirtschaftsrecht
21.07.2020
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M: Vermittlung ortsfremder Taxifahrer über App „mytaxi“ wettbewerbswidrig

Das Betreiben einer Software - hier der App „mytaxi“ -, die eine direkte Verbindung zwischen einem nahegelegenen Taxifahrer und einem Fahrgast herstellt und so die Beförderung von Kunden in Taxis ermöglicht, ist unlauter, wenn nicht verhindert wird, dass entgegen § 47 Abs. 2 PBefG auch ortsfremde, nicht konzessionierte Taxifahrer vermittelt werden. Der App-Betreiber ist Teilnehmer eines von einem nicht konzessionierten Taxiunternehmen begangenen Verstoßes und zum Unterlassen verpflichtet, so das OLG Frankfurt a. M. sein Urteil vom.25.6.2020 - 6 U 64/19
(PM OLG Frankfurt a. M. Nr. 60/2020 vom 20.7.2020)

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