BGH: Verlust von Transportgut - Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
Der BGH hat mit BGH Urteil vom 13.9.2012 - I ZR 14/11 - entschieden: Der Grundsatz, dass anhand von Lieferscheinen oder Handelsrechnungen im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO der Inhalt eines verlorengegangenen Pakets nachgewiesen werden kann, ist bei einem Streit über den Inhalt eines entwendeten, vom Versender selbst beladenen und verschlossenen Transportcontainers nicht ohne weiteres anwendbar.