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Wirtschaftsrecht
25.06.2012
Wirtschaftsrecht
BT: Verlust der Stimmrechte bei Verstoß gegen das WpHG

Wer als Aktionär gegen bestimmte Mitteilungspflichten und Transparenzgebote des Wertpapierhandelsgesetzes verstößt, soll mit einem Verlust der Stimmrechte rechnen müssen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag (17/9940) zu einem entsprechenden Einwirken auf die EU-Kommission auf. (hib-Meldung vom 14.6.2012)

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