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Wirtschaftsrecht
05.11.2010
Wirtschaftsrecht
LG München I: Verlust der Aktionärsstellung während eines anhängigen Auskunftsverfahrens

Mit Beschluss vom 26.8.2010 - 5 HK O 19003/09 - hat das LG München I entschieden: Verliert ein Aktionär während eines anhängigen Auskunftsverfahren nach § 132 AktG die Aktionärsstellung aufgrund der Eintragung eines Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister, so verliert er auch das individuelle Rechtsschutzbedürfnis für das weitere Betreiben des Verfahrens; der Antrag wird unzulässig. Dies gilt auch, wenn der Squeeze-out-Beschluss auf die Vorschrift des § 12 Abs. 4 S. 1 FMStBG gestützt wird.

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