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Wirtschaftsrecht
26.06.2012
Wirtschaftsrecht
LG München I: Verletzung einer Unterlassungserklärung bei Patentberührung

Mit Urteil vom 26.5.2011 - 7 O 17580/10 - hat das LG München I entschieden: Wer eine Unterlassungserklärung wegen Patentberühmung abgibt, kann eine Pflichtverletzung auch dadurch begehen, dass er durch einem Link von der eigenen Website (auf der keine weiteren Berühmungen zu finden sind) auf die Hauptseite eines rechtlich selbstständigen Partnerunternehmens verweist und dort auf Unterseiten weitere Patentberühmungen stattfinden. In einem solchen Fall stellt jeder Link von der eigenen auf eine fremde Website einen Einzelverstoß dar (eigene Handlungen). Die Anzahl der auf der fremden Website auffindbaren einzelnen Patentberühmungen (fremde Handlungen) kann aber im Rahmen der billigen Festsetzung gem. § 315 Abs. 3 S. 2 BGB berücksichtig werden.

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