BGH: Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht
Der BGH hat mit Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 150/12 - entschieden:
Dem von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhobenen Zahlungsbe-gehren kann der in Anspruch ge-nommene Schuldner ausnahmsweise einen ihm gegen die Gesellschafter zustehenden Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn die Berufung der Gesellschaft auf ihre Eigenständigkeit gegen Treu und Glauben verstößt.