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Wirtschaftsrecht
01.04.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts

Der BGH hat mit Urteil vom 9.2.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13 – entschieden: a) Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht genügen nur dann für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht", wenn die Fälle einen konkret darzulegen-den urheber- oder medienrechtlichen Bezug aufweisen (Fortführung von Senatsurteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 ff. und Senatsbeschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10 ff.).

b) Werden im Rahmen einer Fallbearbeitung Rechte aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag geltend gemacht, der sowohl einem bestimmten Fachgebiet im Sinne von § 5 Abs. 1 FAO als auch anderen Rechtsgebieten zugehörige Re-gelungen enthält, kann eine fachgebietsbezogene Zuordnung der Fallbearbeitung nur erfolgen, wenn sie vertragliche Regelungen oder Wirkungen betrifft, die dem Fachgebiet zuzuordnen sind.

c) Zur Anerkennung einer Vertretung in einem Klageverfahren als eigener Fall, wenn bereits die in einem vorherigen einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgte Vertretung als Fall anerkannt worden ist.

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