BaFin: Verlängerung des Verbots von bestimmten Leerverkäufen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das im September verhängte Verbot von bestimmten Leerverkäufen bis zum 31.3.2009 verlängert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das im September verhängte Verbot von bestimmten Leerverkäufen bis zum 31.3.2009 verlängert.
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