OLG München: Verkehrsfähigkeit der Aktien bei Handel im Segment M
Mit Beschluss vom 21.5.2008 - 31 Wx 62/07 hat das OLG München entschieden:
Werden die Aktien einer Gesellschaft nach dem von ihr beantragten Widerruf der Zulassung zum amtlichen Markt (jetzt: regulierter Markt) weiterhin im Segment M:access der Börse München gehandelt, ist die Verkehrsfähigkeit gewährleistet und ein Spruchverfahren nicht statthaft.