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Wirtschaftsrecht
03.02.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Verkauf der Strabag-Hochbausparte an Ed. Züblin AG rechtmäßig

Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat in seinem Urteil vom 15.1.2009 - 18 U 205/07 - den Verkauf der Hoch- und Ingenieurbausparte an die Züblin AG nicht als rechtswidrig angesehen. Eine unzulässige „Satzungsunterschreitung" habe sich nach dem Verkauf nicht ergeben. Der nach der Satzung der AG festgelegte Unternehmensgegenstand, den der Vorstand verpflichtet ist auszufüllen, ist jedenfalls bis zum Beschluss der Hauptversammlung über die Satzungsänderung im Sommer 2006 noch ausgefüllt gewesen, weil kleinere Anteile des Hoch- und Ingenieurbaus bei der Strabag verblieben waren. Der Verkauf der Hoch- und Ingenieurbausparte unterlag auch nicht nach den sog. Holzmüller-Grundsätzen der (ungeschriebenen) Zuständigkeit der Hauptversammlung. Eine solche ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung ist im Wege der Rechtsfortbildung nur in engen Grenzen anzuerkennen bei Sachverhalten, die dem "Holzmüller-Fall" vergleichbar sind (BGHZ 159, 30, 45 - Gelatine I). Der hierfür anzunehmende Schwellenwert liegt bei 70 - 80 % (BGHZ 159, 30, 45 - Gelatine I) und ist im Streitfall nicht erreicht. Für eine ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung für strukturändernde Maßnahmen innerhalb des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands und unterhalb dieses Schwellenwertes fehlt eine Rechtsgrundlage.

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