BGH : Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche bei unwirksamen Darlehensbearbeitungsentgelt-Klauseln in AGB von Verbraucherkreditverträgen
Der BGH hat mit Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13 - entschieden: Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.