BGH : Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Konkursverwalter
Der BGH hat mit Urteil vom 17.7.2014 - IX ZR 301/12 - entschieden: Ist ein im Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) bestellter Sonderverwalter zu-nächst nur mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den amtieren-den Verwalter beauftragt, beginnt die Frist, innerhalb derer Schadensersatzansprüche gegen den amtierenden Verwalter verjähren, schon mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Sonderverwalter Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände erlangt (Ergänzung zu BGHZ 159, 25).