BGH: Verjährung von Einlageforderungen der GmbH in Altfällen
Der zweite Senat entschied in seinem Beschluss vom 2.6.2008 - II ZA 1/07 - wie folgt: Die für Altfälle noch nicht verjährter Einlageforderungen der GmbH maßgebliche besondere Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 12 Abs. 2 EGBGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass in die ab 15.12.2004 laufende neue zehnjährige Verjährungsfrist des § 19 Abs. 6 GmbHG lediglich die seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, mithin ab 1.1.2002 verstrichenen Zeiträume der zuvor geltenden dreijährigen Regelfrist des § 195 BGB n.F. einzurechnen sind.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1685-2