LG Düsseldorf: Verjährung von Anfechtungsansprüchen bei aufeinanderfolgenden Insolvenzverfahren
Mit Urteil vom 2.5.2011 - 2b-O-13-10 - hat das LG Düsseldorf entschieden: Ein mehrere Jahre zurückliegendes, abgeschlossenes Insolvenzverfahren hindert die Geltendmachung damals bereits vorliegender Ansprüche aus Insolvenzanfechtung im Rahmen eines neuerlichen Insolvenzverfahrens nicht. Für die Verjährung der Ansprüche gem. § 146 InsO ist allein der Zeitpunkt der Eröffnung des späteren Insolvenzverfahrens maßgeblich