BGH: Verjährung des seefrachtrechtlichen Rückgriffsanspruchs gegen den Rückgriffsgläubiger
Der BGH hat mit Urteil vom 2.10.2012 – I ZR 157/11 - wie folgt entschieden: Die Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB erfordert keinen Gleichlauf zwischen den Haftungsgrundlagen im Primärhaftungs- und im Rückgriffsverhältnis.