BGH: Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Genossenschaft gegen ihren Nachtragsliquidator
Mit Urteil vom 24.7.2012 - II ZR 117/10 - hat der BGH entschieden: Der Schadensersatzanspruch einer Genossenschaft gegen ihren Nachtragsliquidator wegen Verletzung seiner Pflichten verjährt nach § 34 Abs. 6 GenG in fünf Jahren.