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Wirtschaftsrecht
11.04.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Verhandlungstermine zu „Lehman-Zertifikaten" aufgehoben

Der XI. Zivilsenat des BGH hat die in der Pressemitteilung Nr. 22/2011 für den 12.4. 2011 angekündigten Verhandlungstermine zum Erwerb von „Lehman-Zertifikaten" (XI ZR 85/10 und XI ZR 294/10 aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse in beiden Fällen ihre Revision zurückgenommen hat. Damit sind die Berufungsurteile des OLG Frankfurt a. M., mit denen die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt wurde, rechtskräftig. In beiden Urteilen hat das Berufungsgericht eine Beratungspflichtverletzung der beklagten Sparkasse insoweit verneint, als diese die jeweiligen Anleger nicht auf eine mögliche Insolvenz der Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co. B.V.) oder Garantiegeberin (Lehman Brothers Holdings Inc.) hingewiesen hat, da angesichts der positiven Ratingnoten kein Zweifel an deren Zahlungsfähigkeit habe aufkommen müssen. Einen Beratungsfehler der Beklagten hat das Berufungsgericht jedoch darin gesehen, dass sie in den jeweiligen Beratungsgesprächen ihren Kunden die Risikostruktur der konkret empfohlenen Zertifikate - „TwinWin-Zertifikat 8/2007" und „DAX-Kupon-Zertifikat 3/2008" - nicht umfassend dargestellt hat.

(PM BGH vom 8.4.2011)

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