BGH: Verhandlungstermin zu Zins-Swap-Geschäft aufgehoben
Der XI. Zivilsenat des BGH hat den mit Pressemitteilung Nr. 81/2012 für den 19.6.2012 angekündigten Verhandlungstermin in der Sache XI ZR 65/11 zum Abschluss eines „CMS-Swap-Geschäfts" aufgehoben, weil die Parteien den Rechtsstreit nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs für erledigt erklärt haben.
(PM BGH vom 13.6.2012)