EU-Kommission: Verhandlungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs können beginnen
Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Kommission am 22.5.2017 offiziell beauftragt, als Unterhändler der Europäischen Union die Verhandlungen nach Artikel 50 mit dem Vereinigten Königreich zu beginnen. Die EU-Kommission begrüßt diese Entscheidung. EU-Verhandlungsführer Michel Barnier sagte: "Wir sind bereit, uns an den Verhandlungstisch zu setzen. Unser Ziel ist es, in den Punkten, die der Rat heute vorgebracht hat, zeitnah eine Einigung zu erzielen."
Der Rat der Europäischen Union hat außerdem die ersten Verhandlungsrichtlinien angenommen. Zusammen mit den Leitlinien des Rates, die von den Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 29.4.2017 vereinbart wurden, sind diese Richtlinien die Grundlage für die erste Phase der Verhandlungen. Beide Texte statten die EU-Kommission mit den wichtigen politischen und rechtlichen Mandaten aus, um mit dem Vereinigten Königreich im Namen der 27 Mitgliedstaaten zu verhandeln.
Die Kommission hat am 22.5.2017 auch ihre Transparenzpolitik für die Verhandlungen veröffentlicht, mit der sie für vollständige Transparenz während des gesamten Verhandlungsprozesses sorgen will. Alle Verhandlungspapiere der Kommission, die mit den EU-Mitgliedstaaten, dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, den nationalen Parlamenten und dem Vereinigten Königreich geteilt werden, werden auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-27 haben die Europäische Kommission als Verhandlungsführer der Union für die Verhandlungen mit dem Vereinigen Königreich über den Austritt aus der Europäischen Union benannt. Die Europäische Kommission als Verhandlungsführer der Union und Michel Barnier als Chefunterhändler der Kommission werden dem Europäischen Rat, dem Rat und seinen Vorbereitungsgremien laufend und systematisch Bericht erstatten. Michel Barnier wird das Europäische Parlament während der gesamten Verhandlungen detailliert und regelmäßig unterrichten.
Die Mitgliedstaaten sind selbstverständlich eng in die Vorbereitungen der Verhandlungen und die Bewertung der erzielten Fortschritte einbezogen. Zu diesem Zweck wird im Rat eine eigene Arbeitsgruppe mit einem ständigen Vorsitz eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen in Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates und den Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt werden. Der Europäische Rat wird ständig mit der Angelegenheit befasst sein und seine Leitlinien im Laufe der Verhandlungen erforderlichenfalls aktualisieren.
(Nachricht EU-Kommission vom 22.5.2017)