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Wirtschaftsrecht
10.04.2019
Wirtschaftsrecht
EuGH: Verhängung von Geldbußen nach unionsrechtlichen und nationalen Wettbewerbsregeln in einer Entscheidung – kein Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem

Der EuGH hat mit Urteil vom 3.4.2019 – C 617/17 – entschieden: Der in Art. 50 der am 7. Dezember 2000 in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte Grundsatz ne bis in idem ist dahin auszulegen, dass er eine nationale Wettbewerbsbehörde nicht daran hindert, gegen ein Unternehmen im Rahmen ein und derselben Entscheidung eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen das nationale Wettbewerbsrecht und eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen Art. 82 EG zu verhängen. In einem solchen Fall hat sich die nationale Wettbewerbsbehörde jedoch zu vergewissern, dass die Geldbußen insgesamt der Art des Verstoßes angemessen sind.

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