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Wirtschaftsrecht
28.01.2020
Wirtschaftsrecht
BGH: Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer Betriebsfortführung

Der BGH hat mit Beschluss vom 19.12.2019 – IX ZB 72/18 – entschieden: Der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters hat im Fall einer Betriebsfortführung eine gesonderte Aufstellung der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten (Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 IX ZB 106/06, NZI 2007, 341 Rn. 15). Dies gilt grundsätzlich auch in den Fällen, in denen die Betriebsfortführung mit einem Verlust endet.

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