BGH: Vergütungsansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei sind keine Masseverbindlichkeiten
Mit Urteil vom 28.11.2019 – IX ZR 239/18 – hat der BGH entschieden: Die Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf Vergütung für seine Tätigkeit stellen keine Masseverbindlichkeiten dar.
Bürgerlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kanzleiabwickler und dem ehemaligen Rechtsanwalt bestehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts nicht zu Lasten der Masse fort, soweit der ehemalige Rechtsanwalt als Auftraggeber anzusehen ist.
Ein Dienstvertrag des Schuldners, der kein Dauerschuldverhältnis begründet, besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Dies gilt auch für Anwaltsverträge.